Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Zeitwertkonto

Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein breites Vorsorgepaket zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit, zur Altersvorsorge und zum Aufbau eines Zeitwertkontos.

Altersvorsorge/Zusatzrente durch Gehaltsumwandlung.

  • Wir bezuschussen Ihren monatlichen Sparbetrag aus dem Brutto (= Entgeltumwandlung) mit 15 %
  • Sie können einen Teil Ihres Gehaltes umwandeln. Ihr Vorteil dabei ist, dass Sie diesen Beitrag aus dem Bruttoeinkommen aufwenden und damit auf diese Weise Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung der späteren Versorgungsleistungen statt. Nach Renteneintritt ist die Belastung mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in der Regel deutlich niedriger.

So könnte es zum Beispiel aussehen:
Umwandlungsbetrag brutto 100,– € (netto ca. 51,– €), Arbeitgeberzuschuss 15,– €, insgesamt 115,– € Einzahlung für Ihre Altersversorgung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungen der zusätzlichen Versorgung bei Berufsunfähigkeit:

  • Bis zu monatlich 1.815€ Berufsunfähigkeitsrente (jedoch max. 2 / 3 des aktuellen Brutto-Monatsgehalts), im Regelfall ohne Gesundheitsprüfung.
  • Berufsunfähigkeitsrente schon ab 50 % Berufsunfähigkeit.

Zeitwertkonto – Wie aus Geld Zeit wird.
Das Prinzip der Zeitwertkonten ist einfach, aber höchst wirkungsvoll.

  • Zur Finanzierung verzichten die Mitarbeitenden auf die sofortige Auszahlung von Teilen ihres Arbeitsentgelts.
  • Dabei können sowohl laufende Vergütungsbestandteile sowie Einmalzahlungen in das Zeitwertkonto einfließen.
  • Überstunden und Resturlaubstage können in das Zeitwertkonto eingebracht werden.
  • Sämtliche Einbringungen in das Zeitwertkonto sind fast unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Die Einbringungsbeträge werden in einem Wertguthaben zusammengeführt und verzinslich angesammelt.
  • Erst später muss die Entscheidung fallen, für welchen Zweck (Auszeit, Sabbatical   oder Vorruhestand) eine Freistellung in Anspruch genommen wird.
  • Dabei kann die Auszahlungshöhe in gewissen Grenzen frei vereinbart werden.
  • Man ist von der Arbeit freigestellt, erhält aber weiter Gehalt und ist somit auch während der Freistellung sozialversichert.
  • Insolvenzschutz, dh. das Ersparte ist sicher.
  • Auch bei Arbeitgeberwechsel ist das Ersparte sicher.